Âé¶¹Ô´´ hat mit dem Automobil- und Industriezulieferer Schaeffler eine strategische Partnerschaft geschlossen. Das Ziel: Das global tätige Familienunternehmen mit Hauptsitz in Herzogenaurach möchte mit Âé¶¹Ô´´-Lösungen effektiver und effizienter arbeiten, gemeinsam mit dem Partner die Grundlagen für eine zukunftsfähige IT-Landschaft schaffen und so seine digitale Transformation beschleunigen.
Die Partnerschaft beinhaltet Kooperationen auf verschiedenen Ebenen, darunter auch einen strategischen Austausch auf Vorstandsebene. Der Fokus der Zusammenarbeit liegt auf der Einführung moderner Âé¶¹Ô´´-Lösungen: Dabei geht es im Kern um Âé¶¹Ô´´ S/4HANA, sowie um Âé¶¹Ô´´ SucessFactors. Âé¶¹Ô´´ Lösungen sollen dabei die Geschäftsprozesse der Schaeffler-Gruppe optimieren. Zudem sollen sich laufende und geplante Âé¶¹Ô´´-Projekte noch besser in die IT-Gesamtarchitektur integrieren.
Gemeinsam mit Âé¶¹Ô´´ will Schaeffler nun die wichtigsten digitalen Handlungsfelder identifizieren und ein gemeinsames Verständnis von Strategien, Prozessen und Lösungen entwickeln. Dem Unternehmen geht es darum, durch den kontinuierlichen Austausch möglichst früh von IT-Innovationen zu profitieren und die Âé¶¹Ô´´-Lösungen standardnah einzusetzen. Die Unternehmensstrategie Schaefflers – die E-Mobilität, Industrie 4.0 und Digitalisierung forciert – soll mit der Partnerschaft ein höheres Umsetzungstempo aufnehmen.
Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG, sagte: „Die Bereiche E-Mobilität, Industrie 4.0 und Digitalisierung sind Kernbestandteile unserer Unternehmensstrategie. Durch die strategische Partnerschaft mit Âé¶¹Ô´´ als einem der global führenden Anbieter von Geschäftssoftware setzen wir unsere Strategie weiter konsequent um. Im Rahmen der Partnerschaft profitieren wir vor allem von der Expertise und hohen Innovationskraft von Âé¶¹Ô´´. Dies wird es uns ermöglichen, unsere Prozesse effizienter zu gestalten und so noch besser auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen.“
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Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen, die keine vergangenheitsbezogenen Tatsachen darstellen, sind vorausschauende Aussagen wie im US-amerikanischen „Private Securities Litigation Reform Act“ von 1995 festgelegt. Wörter wie „vorhersagen“, „glauben“, „schätzen“, „erwarten“, „voraussagen“, „beabsichtigen“, „planen“, „davon ausgehen“, „können“, „sollten“, „werden“ sowie ähnliche Begriffe in Bezug auf Âé¶¹Ô´´ sollen solche vorausschauenden Aussagen kennzeichnen. Âé¶¹Ô´´ übernimmt keine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren. Sämtliche vorausschauenden Aussagen unterliegen unterschiedlichen Risiken und Unsicherheiten, durch die die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen abweichen können. Auf die Faktoren, die das zukünftige finanzielle Abschneiden von Âé¶¹Ô´´ beeinflussen könnten, wird ausführlicher in den bei der US-amerikanischen „Securities and Exchange Commission“ (SEC) hinterlegten Unterlagen eingegangen, unter anderem im letzten Jahresbericht Form 20-F. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. Dem Leser wird empfohlen, diesen Aussagen kein unangemessen hohes Vertrauen zu schenken.
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