Michael Byczkowski, Autor bei 鶹ԭ News Center Unternehmensberichte & 鶹ԭeportal Mon, 13 Mar 2023 16:50:15 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 鶹ԭ Positionspapier – Daten als Wirtschaftsgut /germany/2023/03/sap-positionspapier-daten-als-wirtschaftsgut/ Mon, 06 Mar 2023 07:00:48 +0000 /germany/?p=164963 Die Nutzung von Daten muss mehr gefördert werden – rechtliche Hürden und bürokratische Anforderungen müssen abgebaut werden. Nicht zuletzt hat die Bekämpfung der Coronapandemie gezeigt,...

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Die Nutzung von Daten muss mehr gefördert werden – rechtliche Hürden und bürokratische Anforderungen müssen abgebaut werden.

Nicht zuletzt hat die Bekämpfung der Coronapandemie gezeigt, dass der Rückstand Deutschlands im Bereich der Digitalisierung erheblich ist. „Deutschland braucht einen umfassenden digitalen Aufbruch“, stellt deshalb auch die Bundesregierung in ihrer am 31. August 2022 vorgestellten Digitalstrategie () fest. Nicht nur die fehlendende technische Infrastruktur bremst den technischen Fortschritt. Auch der unzureichende, unklare und zersplitterte Rechtsrahmen sowie die einseitig auf den Datenschutz fokussierte Rechtsanwendung sind Haupthindernisse einer besseren Nutzung von Daten. Ganz besonders das Gesundheitssystem wird dadurch ausgebremst.

Das Konsortial-Projektes CLINIC 5.1

Im Rahmen des Konsortial-Projektes CLINIC 5.1 entwickeln Industrie, das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Universität Heidelberg zusammen mit dem Universitätsklinikum Heidelberg beispielhaft anhand des Prostatakarzinoms neue und marktorientierte Formen von KI-basierter Entscheidungsunterstützung für Ärzte. Dadurch lassen sich in allen Phasen der Diagnostik, Therapieempfehlung und Therapiedurchführung innovative Werkzeuge zur Entscheidungsunterstützung auf Basis von vorhergehenden Therapien, Diagnosen und Studien etablieren. Ein zukunftsweisender Schritt in die personalisierte Medizin inklusive neuer patientenorientierter und ethischer Behandlungsstrategien mit der Möglichkeit zur individuell maßgeschneiderten Therapieempfehlung. Mehr Details zu diesem Projekt finden Sie .

Aufgabe des Arbeitspakets 4 (AP 4) “Daten als Wirtschaftsgut” innerhalb von CLINIC 5.1 ist es, eine Empfehlung zu formulieren, wie sich Daten für medizinische Zwecke zum Wohle von Patienten und damit der Gesellschaft effektiver verwerten lassen.

Mit einem Positionspapier verdeutlicht die 鶹ԭ, welche Handlungsempfehlungen sie nach Bearbeitung des AP 4 von CLINIC 5.1 an Politik und Verbände ausspricht, wie durch Teilen und Verwenden sensitiver Gesundheitsdaten die Gesundheitsversorgung aller verbessert werden kann und wie Daten als Wirtschaftsgut in einem größeren Umfang und effizienter verwendet werden können. Schwerpunkt des Papiers sind Gesundheitsdaten, an deren Beispiel die wesentlichen Punkte und Ergebnisse beispielhaft dargestellt werden, die Nutzung von Daten im Allgemeinen werden ebenfalls darin behandelt.

Nachdem im ersten Schritt der bestehende Rechtsrahmen aufgezeigt und der Verbesserungsbedarf identifiziert worden war, zielt das Positionspapier nun darauf ab mögliche Lösungen für die aufgezeigten Problempunkte und -felder herauszuarbeiten. Diese Lösungsvorschläge richten sich vornehmlich an die Politik.

Daten als Wirtschaftsgut 

Die Bedeutung von Daten für eine bessere und effizientere Medizin und medizinische Versorgung liegen auf der Hand: Eine effizientere Nutzung von Daten trägt dazu bei Krankheiten vorzubeugen, Leben zu verlängern und sorgt für eine kostengünstigere und damit auch gerechtere  medizinische Versorgung. Es müssen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine digitale, vernetzte und moderne Medizin der Zukunft geschaffen werden. Dazu bedarf es einer konsequenten Förderung der Datennutzung durch Wissenschaft, öffentliche Hand und Unternehmen, die auch die Sekundärnutzung von Daten ermöglicht sowie von Forschungskooperationen und von personalisierter Medizin.

Um dies zu erreichen, sind Anreize für die Generierung, Analyse, Selektion, Veredlung und Verwertung von Gesundheits- und Maschinendaten sowie für das Teilen dieser Daten mit anderen Akteuren nötig. Es gilt rechtliche Hürden abzubauen und ein gesetzliches Normenwerk zu etablieren, das für Anbieter und Nutzer ausreichende Möglichkeiten schafft, die Daten rechtssicher zu nutzen.

Gerade im Gesundheitsbereich ist es weder mit dem Schutzauftrag des Grundgesetzes (Art. 2 Abs. 2 GG) vereinbar, noch können es sich Deutschland und die EU wirtschaftlich leisten, unnötige rechtliche Hürden und Unklarheiten weiterhin aufrecht zu erhalten oder gar neue aufzutürmen. Die europäische Initiative des geplanten European Health Data Space (EHDS) und das im Koalitionsvertrag vorgesehene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) müssen realistisch und unbürokratisch erfüllbare Voraussetzungen eindeutig benennen und klarstellen, dass eine Nutzung gewünscht, gefördert und datenschutzrechtlich möglich ist, wenn die so klar formulierten Bedingungen eingehalten sind. Das gilt gerade auch für das Verhältnis dieser Gesetze zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Wenn die Bedingungen erfüllt sind, unter denen eine Datennutzung im EHDS und nach dem GDNG erlaubt ist, muss eindeutig klargestellt sein, dass damit auch die Voraussetzungen der DSGVO erfüllt sind. Das Einhalten der allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätze muss dabei selbstverständlich weiter gelten.

Diese Themen können – und müssen – durch entsprechende ausdrückliche gesetzgeberische Regeln insbesondere im EHDS und in einem GDNG sowie durch die Entwicklung und Bereitstellung von Best Practices erreicht werden. In einer Anlage zum Positionspapier werden konkrete Vorschläge für eine Anpassung des bereits veröffentlichten Vorschlags der EU-Kommission zum EHDS ausgeführt.

Das Positionspapier können Sie herunterladen.

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Betten-Management@鶹ԭ: Schnelle Hilfe für COVID-19-Patienten /germany/2020/04/cloud-betten-intensivstation-covid19/ Fri, 17 Apr 2020 07:00:15 +0000 /germany/?p=148895 鶹ԭ hat in kürzester Zeit eine Lösung zur Koordinierung dringend benötigter Krankenhausbetten entwickelt – auf Basis der 鶹ԭ Cloud Platform. Die Corona-Pandemie stellt die Gesundheitsversorger...

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鶹ԭ hat in kürzester Zeit eine Lösung zur Koordinierung dringend benötigter Krankenhausbetten entwickelt – auf Basis der .

Die Corona-Pandemie stellt die Gesundheitsversorger im Rhein-Neckar-Kreis vor enorme Herausforderungen. Die Kapazitäten der Intensivbetten für COVID-19-Patienten wurde deutlich erhöht, gleichzeitig gilt es, die intensivmedizinische Versorgung von Patienten sicherzustellen, die an anderen akuten Erkrankungen leiden. Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, hat daher gemeinsam mit den weiteren Krankenhäusern und Kliniken in Heidelberg unter Leitung des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD) eine COVID-19-Koordinierungsstelle eingerichtet. Als Partner und Schnittstelle zum Rettungsdienst arbeitet zudem die Integrierte Leitstelle Rhein-Neckar/Heidelberg (ILS) eng mit ihr zusammen.

In Echtzeit alle intensivmedizinischen Ressourcen überblicken

Die COVID-19-Koordinierungsstelle dient als zentrale Anlaufstelle für einen bedarfsentsprechenden Umgang mit stationär aufgenommenen COVID-19-Patienten. In Echtzeit haben die Ärztinnen und Ärzte mittels einer Software den Überblick, wo im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg welche Kapazitäten vorhanden sind und in welchem Krankenhaus der Patient schnell und bestmöglich versorgt werden kann. Dafür hat das Universitätsklinikum Heidelberg den Belegungsplan für alle Intensivbetten der Region mit Hilfe einer auf die Bedürfnisse aller Beteiligten maßgeschneiderten Lösung automatisiert. Sowohl das UKHD als auch 17 mit der Uniklinik vernetzte Krankenhäuser, die Feuerwehrleitstellen und das Gesundheitsamt können diese Lösung für sechs Monate kostenfrei nutzen.

„Es ist wichtig, die Verteilung der Patienten und die Belegung der Betten in Heidelberg und der Region zentral zu koordinieren. So können bestehende Strukturen, die im Krisenfall an die Belastungsgrenze kommen, effizient entlastet werden. Die neue Lösung sorgt dafür, dass die erforderlichen Daten jederzeit aktuell verfügbar sind“, sagt Professor Dr. Ingo Autenrieth, Vorstandsvorsitzender und Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Heidelberg.

„Es freut uns sehr, dass uns 鶹ԭ so unproblematisch und hilfreich unterstützt hat und dass das Projekt nach so kurzer Zeit erfolgreich umgesetzt wurde“, ergänzt Prof. Dr. Hugo Katus, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie und Zentrumssprecher der Medizinischen Universitätsklinik Heidelberg, der das Projekt mit Prof. Dr. Erik Popp, Sektionsleiter Notfallmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg, und  PD Dr. Michael Preusch, Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie, initiiert hat. Die Ärzte leiten die zentrale COVID-19-Koordinierungsstelle, die in der Medizinischen Universitätsklinik Heidelberg angesiedelt ist.

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Bed Management at Heidelberg University Hospital

鶹ԭ-Cloud-Technologie bildet das Rückgrat

Weiterer Hintergrund: Die Landratsämter müssen den Landes- und Bundesbehörden fortlaufend melden, wie viele COVID-19-Intensivbetten mit oder ohne Beatmungsmöglichkeiten es im Landkreis gibt. In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) am UKHD setzte 鶹ԭ innerhalb einer Woche eine COVID-19-Dokumentationsplattform für das Betten-Management im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg auf. Mit ihr steuert und verwalten die Ärzte nun alle Informationen, um die intensivmedizinische Versorgung in dieser Krisensituation effektiv zu koordinieren. Als technologische Basis dienen 鶹ԭ Cloud Platform, 鶹ԭ Fiori und. Sie bieten die geforderte Cloud-basierte, skalierbare und erweiterbare Lösung mit einem hochsicheren Berechtigungs- und Rollenkonzept. Der Zugriff auf das Betten-Management erfolgt via Webbrowser ortsunabhängig und es werden die unterschiedlichsten Endgeräte unterstützt, wie zum Beispiel Desktop Computer, Laptops oder Smartphones.

Der Unterschied zu einem reinen Bettenregister, wie es die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mittlerweile bundesweit anbietet: Die Lösung von 鶹ԭ bildet eine Vielzahl unterschiedlicher „Betten-Typen“ ab – Intensivbetten mit oder ohne Beatmungsmöglichkeiten, aber auch Kapazitäten außerhalb von Intensivstationen.

Die Cloud-Datenplattform ermöglicht auch künftig großen Mehrwert 

Innerhalb kurzer Zeit hat 鶹ԭ eine maßgeschneiderte Datenplattform geschaffen, mit der sich intensivmedizinische Ressourcen in Echtzeit koordinieren und verwalten lassen. „Das Konsortium rund um das Universitätsklinikum Heidelberg suchte nach einem vertrauensvollen und zuverlässigen Partner. Wir haben gezeigt, dass wir völlig neue Anforderungen zügig umsetzen und so auch in Krisenzeiten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten können“, sagt Michael Byczkowski, Vice President und globaler Leiter der Industry Business Unit Healthcare Providers, „dies war nur mit einem agilen Projektansatz und in engster Zusammenarbeit der UKHD, den Partnern bei Landrats- und Gesundheitsamt, sowie der Einsatzstelle der Feuerwehr mit der 鶹ԭ-seitig gebildeten Taskforce, bestehend aus 鶹ԭ Standardentwicklung, 鶹ԭ IT und dem 鶹ԭ Industrieberatungsbereich für den Public Sector, in so kurzer Zeit umsetzbar“.

In Zukunft lässt sich die Plattform weiter ausbauen. Denkbar sind beispielsweise die Verwaltung von COVID-19-Patienten auf Stations- oder Klinikebene und die Anbindung eines spezifischen Material-Managements. Dann könnte die Uniklinik auf der neuen Plattform alle zur intensivmedizinischen COVID-19-Versorgung benötigten Materialien verwalten und zukünftige Bedarfe abschätzen. Auf diese Weise ließe sich der Verbrauch und damit die nötige Vorratshaltung prognostizieren – und zwar punktgenau bezogen auf die aktuelle Belegung mit COVID-19-Patienten.

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