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Âé¶¹Ô­´´ begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts, seine Vorermittlungen abzuschließen und kein Missbrauchsverfahren gegen Âé¶¹Ô­´´ einzuleiten.

Wie die Behörde feststellt, verfügen Kunden und Partner der Âé¶¹Ô­´´ über ausreichende und zulässige technische Möglichkeiten, Daten aus Âé¶¹Ô­´´â€‘Systemen zu extrahieren und in Lösungen anderer Anbieter zu nutzen. Auch die Âé¶¹Ô­´´ API-Policy beschränkt diese Möglichkeiten nicht.

Zum Bereich Process Mining führt das Bundeskartellamt aus, dass Âé¶¹Ô­´´ unterschiedliche, wettbewerbskonforme Lizenzmodelle anbietet, einschließlich Optionen ohne Âé¶¹Ô­´´ Signavio. Die Einschätzung des Bundeskartellamts bestärkt Âé¶¹Ô­´´ darin, Kunden einen diskriminierungsfreien und praktikablen Zugang zu ihren Daten zu ermöglichen und gleichzeitig Wahlfreiheit bei der Nutzung von Âé¶¹Ô­´´â€‘ und Drittanbieter‑Lösungen sicherzustellen.