Âé¶¹Ô´´ begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts, seine Vorermittlungen abzuschließen und kein Missbrauchsverfahren gegen Âé¶¹Ô´´ einzuleiten.
Wie die Behörde feststellt, verfügen Kunden und Partner der Âé¶¹Ô´´ über ausreichende und zulässige technische Möglichkeiten, Daten aus Âé¶¹Ô´´â€‘Systemen zu extrahieren und in Lösungen anderer Anbieter zu nutzen. Auch die Âé¶¹Ô´´ API-Policy beschränkt diese Möglichkeiten nicht.
Zum Bereich Process Mining führt das Bundeskartellamt aus, dass Âé¶¹Ô´´ unterschiedliche, wettbewerbskonforme Lizenzmodelle anbietet, einschließlich Optionen ohne Âé¶¹Ô´´ Signavio. Die Einschätzung des Bundeskartellamts bestärkt Âé¶¹Ô´´ darin, Kunden einen diskriminierungsfreien und praktikablen Zugang zu ihren Daten zu ermöglichen und gleichzeitig Wahlfreiheit bei der Nutzung von Âé¶¹Ô´´â€‘ und Drittanbieter‑Lösungen sicherzustellen.


