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Bekanntmachung der bevorstehenden Verschmelzung Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Âé¶¹Ô­´´ SE

Bekanntmachung der Âé¶¹Ô­´´ SE, Walldorf,
gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 UmwG

– Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung –

  1. Es ist beabsichtigt, die Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht München, HRB 124384) als übertragende Gesellschaft im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die Âé¶¹Ô­´´ SE als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Die Übernahme des Vermögens der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01. Januar 2024, 0:00 Uhr („Verschmelzungsstichtag“). Vom Verschmelzungsstichtag bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG gelten alle Handlungen und Geschäfte der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung als für Rechnung der Âé¶¹Ô­´´ SE geführt.

    Die Âé¶¹Ô­´´ SE ist die einzige Gesellschafterin der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Âé¶¹Ô­´´ SE ist gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Âé¶¹Ô­´´ SE zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 a), § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 3, § 60 UmwG.

  2. Die Aktionäre der Âé¶¹Ô­´´ SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, werden auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 3 UmwG).
  3. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Âé¶¹Ô­´´ SE ist entbehrlich, da der Âé¶¹Ô­´´ SE sämtliche Geschäftsanteile an der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehören, § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG.
  4. Ab dem Tag dieser Bekanntmachung sind folgende Unterlagen zugänglich:
    1. .
    2. Die Jahresabschlüsse und, soweit erforderlich, die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023:






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Âé¶¹Ô­´´ SE, 26. April 2024

Der Vorstand

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