Âé¶¹Ô´´ SE
Walldorf
Bekanntmachung der Âé¶¹Ô´´ SE, Walldorf,
gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 UmwG
– Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung –
- Es ist beabsichtigt, die Âé¶¹Ô´´ Portals Europe GmbH (Amtsgericht Mannheim, HRB 351835) als übertragende Gesellschaft im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die Âé¶¹Ô´´ SE als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Die Übernahme des Vermögens der Âé¶¹Ô´´ Portals Europe GmbH erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022, 24:00 Uhr. Vom 01. Januar 2023, 0:00 Uhr („Verschmelzungsstichtag“) an bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der Âé¶¹Ô´´ Portals Europe GmbH gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG gelten alle Handlungen und Geschäfte der Âé¶¹Ô´´ Portals Europe GmbH als für Rechnung der Âé¶¹Ô´´ SE geführt.
Die Âé¶¹Ô´´ SE ist die einzige Gesellschafterin der Âé¶¹Ô´´ Portals Europe GmbH. Ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Âé¶¹Ô´´ SE ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. - Die Aktionäre der Âé¶¹Ô´´ SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, werden auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 3 UmwG).
- Ab dem Tag dieser Bekanntmachung sind folgende Unterlagen zugänglich:
- Der zwischen der Âé¶¹Ô´´ SE und der Âé¶¹Ô´´ Portals Europe GmbH
- Die Jahresabschlüsse und, soweit erforderlich, die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022:
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Âé¶¹Ô´´ SE, 30. Juni 2023
Der Vorstand
